5 Schritte zur Physiotherapie

Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können und einen Teil der anfallenden Kosten anschließend von Ihrer Krankenkasse rückvergütet zu bekommen, sind vorab ein paar organisatorische Schritte notwendig.

Ein Arzt oder eine Ärztin gibt Daten für die Überweisung zur Physiotherapie über die Tastatur in einen Laptop ein.

SChritt 1

Ärztliche Zuweisung


Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, ist eine ärztliche Verordnung (Zuweisung) zur Physiotherapie erforderlich.

Diese Verordnung erhalten Sie von Ihrem*r Hausarzt*Hausärztin  oder Ihrem*r Facharzt*Fachärztin.

Die Verordnung muss enthalten:

* persönliche Daten
* eine medizinische Diagnose
* die verordnete physiotherapeutische Behandlung bzw. Indikation zur Physiotherapie
* Art und Zahl der physiotherapeutischen Leistungen inklusive Zeitangabe – Hausbesuche müssen als eigener Posten (10x Hausbesuch) auf der Verordnung extra angeführt werden

Beispiele:
* 10x Physiotherapie à 30 Min + 10x Heilmassage à 15 Minuten
* 10x Physiotherapie à 45 Minuten
+ 10x Hausbesuch

Beispiel für neurologische Patient*innen:

* 10x Neurophysiologische Behandlung à 60 Minuten + 10x Hausbesuch


Für präventive Maßnahmen an Gesunden (z.B. präventive Physiotherapie, Beratung/Coaching und Yoga-Einzelstunden) ist keine ärztliche Überweisung notwendig, allerdings sind diese Kosten zur Gänze selbstständig zu tragen.

Ausschnitt eines Arztmantels. Die ärztliche Person hat das Stetoskop um den Hals gelegt und trägt viele Kugelschreiber zur Organisation der täglichen Dokumentation in der Manteltasche.

SChritt 2

Bewilligung durch die Krankenkasse


Um einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung der ärztlichen Zuweisung. Diese ist VOR der ersten Behandlungseinheit einzuholen.

Zusatz:
Im Zuge der COVID-19-Pandemie ist die chefärztliche Bewilligungspflicht für Versicherte der ÖGK (bis vorerst 30.06.2025) bzw. BVAEB (bis auf Widerruf) derzeit ausgesetzt. Patient*innen der ÖGK und BVAEB müssen also vor Therapiebeginn grundsätzlich keine chefärztliche Genehmigung einholen.
Für Versicherte der SVA ist diese chefärztliche Bewilligungspflicht noch vollends aufrecht.

Auch, wenn mehr als eine Therapieserie innerhalb der letzten 12 Wochen (3 Monate) erforderlich ist, muss bei ÖGK, BVAEB und SVS eine chefärztliche Bewilligung eingeholt werden.

Ein Kalender liegt geöffnet auf einem Tisch.

Schritt 3

Terminvereinbarung


Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir persönlich:

Judith Rudman sitzt auf einem Therapiehocker. Sie führt ein physiotherapeutisches Erstgespräch mit einem Patienten, welcher ihr gegenüber auf der Therapieliege Platz genommen hat.

Schritt 4

Erstbehandlung und Folgebehandlung


Bitte bringen Sie zu unserem ersten Termin

*die ärztliche Verordnung (falls erforderlich chefärztlich bewilligt und nicht älter als 1 Monat)
* ärztliche Befunde: Röntgen, MRT, CT, Labor…
* 1 Badetuch und
* bequeme Kleidung mit.

Die Erstbehandlung (bestenfalls 60 Minuten) setzt sich zusammen aus einem ausführlichen physiotherapeutischen Gespräch (Anamnese)  inklusive Zielvereinbarung (Warum kommen Sie zu mir, was sollen wir gemeinsam erreichen?) und einer darauf aufbauenden körperlichen Untersuchung zur Erhebung Ihrer Ausgangssituation/Ihres Status (Ressourcen und Potentiale).

Aufbauend auf diesen Informationen lege ich mit Ihnen gemeinsam den Behandlungsplan fest und bespreche mit Ihnen unsere weiteren therapeutischen Maßnahmen.

Eine Person gibt mit Hilfe ihrer Bankomatkarte Daten in einen Laptop zur elektronischen Überweisung der Honorarnote ein.

Schritt 5

Kostenerstattung


Als Wahltherapeutin erhalten Sie vom mir am Ende der Therapieserie eine Honorarnote, diese ist zuerst vollständig selbst zu begleichen.

Die Honorarnote können Sie anschließend zusammen mit Ihrer ärztlichen Verordnung/Bewilligung und der Zahlungsbestätigung an Ihre Krankenkasse schicken.

Rechnungen online einreichen:
* ÖGK (externer Link)
* BVAEB (externer Link)
* SVS (externer Link)

Gemäß der Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil der Therapiekosten rückerstattet.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung besitzen, haben Sie zudem unter Umständen die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten über Ihre Zusatzversicherung rückerstattet zu bekommen.

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